Die Montage sollte also in der Regel durch einen Fachbetrieb erfolgen. Auch muss der Kunde die Fenster bei Erhalt bereits auf Mängel prüfen. Auch müssen die Fenster bestimmungsgemäß genutzt werden, um die Garantie zu erhalten. Typische Garantiebedingungen schließen auch alle Defekte und Mängel aus, die durch unsachgemäße Nutzung und zum Beispiel höhere Gewalt wie Umweltereignisse entstehen. Garantiefall – was ist wichtig Im Garantiefall muss der Käufer die Garantie auch innerhalb der geltenden Garantiefrist ordnungsgemäß beim Hersteller oder Verkäufer geltend machen. Natürlich gehört zum korrekten Verhalten beim Garantiefall – was ist wichtig durch den Kunden auch, dass dieser die Schäden so gering wie möglich hält. Ein Garantieanspruch muss am besten auch schriftlich geltend gemacht werden und den Mangel am Fenster genau bezeichnen. Dann wird der Hersteller auch mitteilen, ob der Mangel unter die Garantie fällt. Garantieausschluss – wichtige Punkte kennen Beim Thema Garantieausschluss muss der Käufer der Fenster alle Punkte beachten, die die Gültigkeit der Garantie ausschließen könnten.
Im Werkvertragsrecht sorgt die Gewährleistungsproblematik immer wieder für Missverständnisse unter Herstellern, Händlern, Verbrauchern aber auch Handwerkern und Planer. Wann liegt ein Gewährleistungsfall vor, wie geht man dann mit Ansprüchen um? Wir bringen das Wichtigstes zum Thema Gewährleistung und Garantie auf den Punkt. Die Rechtsanwälte Dr. Dimanski, Kalkbrenner und Schermaul bringen hier das Wichtigste rund um das Thema Werkvertragsrecht auf den Punkt. Was ist eigentlich Gewährleistung? Die Sache oder das Werk muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein und zwar zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bzw. zum Zeitpunkt der Abnahme. Geregelt sind diese Pflichten für ein Werkvertragsverhältnis in den §§ 633 ff. BGB sowie in § 13 VOB/B. Die Gewährleistung ist somit zunächst zeitpunkt - und nur dann fristbezogen, wenn der Mangel oder seine Ursache auf den Abnahmezeitpunkt zurückzuführen ist, aber erst später, zumindest innerhalb der Gewährleistungsfrist, entdeckt wurde. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
kostenfrei beheben zu lassen. Welche Fristen sind zu beachten? Bezogen auf etwaige Mängelansprüche unterscheiden sich der sog. "kleine" und der "große" Werkvertrag i n der Verjährungsfrist. Ein "kleiner" Werkvertrag liegt dann vor, wenn z. B. Reparaturarbeiten oder Wartungen Vertragsinhalt sind, demnach Arbeiten, die für den Bestand des Gebäudes von untergeordneter Bedeutung sind. Anders ist das bei Anlagenerrichtungen, der Neuinstallation eines Bades z. oder dem Einbau einer Heizungsanlage; hier liegt regelmäßig ein "großer" Werkvertrag vor. Die Verjährung von Mängelansprüchen aus Werkverträgen ist im § 634 a BGB geregelt. Danach verjähren Ansprüche in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, in fünf Jahren bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht. Bei kleineren Reparaturen haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber für seine Reparaturleistungen – und zwar sowohl für die Installationsarbeiten als auch für die eingebauten Materialien also grundsätzlich zwei Jahre.