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Und jetzt der Vorwurf der Nötigung und der Amtsanmaßung. Gastronom Redo verklagt das Potsdamer Ordnungsamt Loading...
Die Innenstadt müsse unterstützt und gefördert werden. Aber man müsse sich auch mal von Gutachten verabschieden und schauen, was realistisch ist. Fakt sei, dass die Innenstadt nicht über große Verkaufsflächen verfüge, die zudem teurer seien als auf der Grünen Wiese. Der Aalener Standort des Modepark Röther in Aalen. © Giers, Oliver
520–522 Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Klaus Grupp, Ulrich Stelkens: Anmerkung zur Bedeutung des § 78 Abs. 1 VwGO 28. Dezember 2013 Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ Gesetz über die Errichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verwaltungsgerichtsgesetz - BbgVwGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1996 (GVBl. I/96, [Nr. 25], S. 317), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, Nr. 37) ↑ vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. September 2013 - Az. OVG 9 S 8. 13, Rz. 10 ↑ Justizgesetz NRW und Beitrags-/Gebührenbescheide StGB NRW-Mitteilung 91/2011 vom 18. Januar 2011 ↑ Vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 78 Rn. 2, 9, 16; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 14. 2004, § 78 Rn. 4.
Beruht der Verwaltungsakt auf einer Entscheidung eines staatlichen Landratsamtes als Kreisverwaltungsbehörde, der Regierung oder einer Landesbehörde, so ist das jeweilige Bundesland zu verklagen. Ausnahme Im finanzgerichtlichen Verfahren ist die Klage direkt gegen die Behörde zu richten ( § 63 FGO). Unerheblichkeit der Falschbenennung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Richtet der Kläger die Klage in Unkenntnis des Rechtsträgerprinzips nicht gegen die Körperschaft, sondern gegen die Behörde, ist jedoch auch in den Bundesländern, die den richtigen Klagegegner als Zulässigkeitsvoraussetzung ansehen, nicht zwingend von einer Unzulässigkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht auszugehen. Nach weit verbreiteter Ansicht reicht nach § 78 Abs. 1, 2. Hs VwGO bei der Klageerhebung gegen den Rechtsträger auch die Angabe der Behörde als Bezeichnung des Beklagten aus. [4] Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Elisabeth Strassfeld: Behörde als "richtige" Beteiligte? Rechtsträgerprinzip versus Behördenprinzip SGb 2010, S.
2020 Rechtsanwältin Julia Ruch "… Schließung des Studios wehren wollen, bleibt nur der Weg über die Gerichte. Eine Alternative wäre die Beantragung einer Sondergenehmigung beim Ordnungsamt für 1:1-Training und Beratungen im Studio …" Rechtsanwalt Julian Jakobsmeier "… Personen beschränkt worden (die Beschränkung gilt insofern nicht für private Feiern im häuslichen Bereich oder dem eigenen Garten). -Die vorgenannten Feiern sind dem zuständigen Ordnungsamt mindestens 3 Tage …" 1 2 3 4 5