Webinar Buchhalterische Besonderheiten der Anlagenbuchhaltung im Krankenhaus Unabhängig von ihrer Rechtsform unterliegen Krankenhäuser in der Buchführung den Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV), die sich von den handelsrechtlichen Regelungen zum Teil erheblich unterscheiden. Darüber hinaus wirken sich die Regelungen zur Krankenhausfinanzierung unmittelbar auf die buchhalterische Behandlung von Anlagevermögen und Fördermitteln in Buchhaltung und Jahresabschluss des Krankenhauses aus. Im Webinar lernen Sie die buchhalterischen Besonderheiten der Anlagenbuchhaltung im Krankenhaus kennen und erwerben die notwendigen Kenntnisse, um Anlagevermögen und Sonderposten für Fördermittel richtig buchen und bewerten zu können. Im Vordergrund stehen neben den rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem die Umsetzung in der Praxis. Anhand von Praxisbeispielen erfolgt ein strukturierter Einblick in die Buchung und Bilanzierung von Anlagevermögen und Fördermitteln unter Einbeziehung besonderer Fragestellungen mit Bedeutung für die Buchhaltung und den Jahresabschluss im Krankenhaus.
Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG (KGr. 22); 2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand (KGr. 23); 3. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter (KGr. 21); C. Rückstellungen: 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (KGr. 27); 2. Steuerrückstellungen (KUGr. 280); 3. sonstige Rückstellungen (KUGr. 281); D. Verbindlichkeiten: 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (KGr. 34), davon gefördert nach dem KHG, davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1Jahr; 2. erhaltene Anzahlungen (KGr. 36), davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1Jahr; 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (KGr. 32), davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1Jahr; 4. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel (KGr. 3... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Finance Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Die Kritik an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und deren schlechter Vermittlungsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, wird immer lauter. In Behindertenwerkstätten arbeiten bundesweit ungefähr 300. 000 Menschen mit Behinderung. Sie bekommen in einer Werkstatt keine faire Bezahlung. Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht. Sie bekommen neben einer Grundsicherung nur zwischen 80 und 180 € Taschengeld pro Monat für ihre Arbeitsleistung. In Behindertenwerkstätten fließt viel staatliches Geld. Zum Vorhaben, die Ausgleichsabgabe zur Kompensation der im Zuge der Corona-Pandemie gesunkenen Arbeitsentgelte für Werkstattbeschäftigte zu nutzen, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Wie im vergangenen Jahr sollen Mittel der Ausgleichsabgabe erneut in das Sondersystem der Behindertenwerkstätten fließen. Das ist ein Unding! Denn die Mittel der Ausgleichsabgabe sind dafür gedacht, die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern (z.