Das Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters wurde in jüngster Zeit mehrfach von den Gerichten gestärkt. Probleme entstehen allerdings häufig bei der Frage, ob das Umgangsrecht auch das Recht zur Übernachtung des Kindes bei seinem Vater einschließt. Das Familiengericht hatte das Umgangsrecht für den am 29. 08. 2009 geborenen Sohn des Antragstellers sehr detailliert geregelt. Unter anderem hat das Familiengericht den Vater verpflichtet und berechtigt, mit seinem Sohn zunächst im dreiwöchigen, später im zweiwöchigen Rhythmus von Samstagmorgen auf Sonntagnachmittag bzw. Sonntagabend einschließlich Übernachtung zusammen zu sein. Hiergegen hat die Mutter Beschwerde eingelegt mit der Begründung, der Kindesvater konsumiere regelmäßig Alkohol und Drogen. Umgangsrecht unter Schutz des Grundgesetzes Das OLG betont in seiner Entscheidung, dass nicht nur die elterliche Sorge sondern auch das Umgangsrecht eines Elternteils unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG stehen (OLG Saarbrücken, Beschluss v 12.
Was ist das Umgangsrecht? Häufigkeit des Umgangsrechts Entfernung vom Wohnort des Kindes Übernachten beim Vater Weitere Inhalte des Besuchsrechts und Besuchsvereinbarung Umgangskosten und Kindesunterhalt Erzwingung des Umgangsrechts Fazit 1. Was ist das Umgangsrecht? Nach der Vorschrift des § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat sowohl das Kind ein Recht zum Umgang mit beiden Elternteilen als auch die Elternteile das Recht zum Umgang mit dem Kind. " Umgangsrecht " meint dabei das Besuchsrecht eines Elternteils bei einem Getrenntleben vom Kind bzw. dem anderen Elternteil. In der Regel sind dies geschiedene oder von der Mutter getrennt lebende Väter, die ihr Kind regelmäßig sehen wollen, das bei der Mutter wohnt. Das Umgangsrecht ist zu unterscheiden vom Sorgerecht und ist auch nicht von diesem abhängig. Alle Eltern haben ein Recht auf Umgang mit dem eigenen Kind. Auch spielt es keine Rolle, ob das Kind aus einer Ehe hervorging oder die Eltern unverheiratet waren. Das Umgangsrecht soll dem Wohl des Kindes durch einen regelmäßigen Kontakt des Kindes mit beiden Elternteilen dienen.
2011 – 17 UF 225/10). j) Ablehnung des Umgangs durch 8jähriges Kind Lehnt ein 8jähriges Kind es ab, beim Umgangsberechtigten zu übernachten, so muss das Gericht diesen Wunsch berücksichtigen (Beschluss des OLG Brandenburg vom 07. 08. 2015, Az. : 9 UF 8/15. ) Hören Sie jetzt unseren aktuelle Podcastfolge Rechtsanwalt Klaus Wille und Fachanwalt für Familienrecht Breite Str. 147 – 151 50667 Köln Tel. : 0221/ 20475318 Fax. : 0221/ 2724747
Im allgemeinen gebe es keine Gründe, dass auch kleine Kinder (hier: ein ca. zwei Jahre altes Mädchen) beim umgangsberechtigten Elternteil (hier: dem nichtehelichen Vater) übernachtet (Beschluss vom 27. November 2001, Az: 2 UF 262/01) c) Übernachtungen von kleinen Kindern (3 Jahre alt) Das OLG Köln hatte über einen Fall von zwei Töchter (jeweils 3 Jahre alt) zu entscheiden. Die Kindesmutter wollte dem Kindesvater kein Umgangsrecht für die dreijährige Tochter alle zwei Wochen von Samstag 10:00 bis Sonntag 18:00 Uhr einräumen. Das Familiengericht hatte dem Kindesvater dieses Umgangsrecht für die Tochter eingeräumt und auch die Übernachtungen befürwortet. Das OLG Köln hatte dies bestätigt. Einen Ausschluss von Übernachtungsumgängen würde zur Folge haben, dass das Umgangsrecht des Vaters erheblich eingeschränkt sei. Eine Rechtfertigung dafür sah das OLG Köln nicht. (Beschluss vom 12. 03. 2012 (Az. : 4 UF 235/11). Mehr zu dieser Entscheidung finden Sie auf unserer Homepage hier) d) Übernachtungen und Umgang: Alter der Kinder spielte keine Rolle Das OLG Saarbrücken hatte darüber zu entscheiden, ob eine 3 1/2 jährige Tochter bei ihrem Vater übernachten könne.
Häufig teilen Mütter und Väter sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Sorgerecht für das gemeinsame Kind. Dabei streiten Eltern sich manchmal darüber, wo das Kind leben soll. Kann das Kind diese Frage eigentlich beeinflussen oder seinen Aufenthaltsort bei Mutter oder Vater sogar selbständig wählen? In Trennungsfamilien kann sich die Frage stellen, wo das Kind oder die Kinder leben sollen: bei der Mutter oder beim Vater. Wenn sich Eltern nicht darüber einigen können, muss das Familiengericht den Aufenthalt manchmal festlegen. Dabei entscheiden die Familienrichter danach, was für das Kindeswohl am besten ist. Um dies festzustellen, sind mehrere Kriterien wichtig, unter anderem die Kontinuität des kindlichen Aufenthalts bei einem der Elternteile. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg in einem Beschluss vom 12. Mai 2015 klargestellt (AZ: 10 UF 3/15). Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet über den zugrunde liegenden Fall. Trennungsfamilien: Was geschieht, wenn das Kind beim Vater leben will?
Sprich, sie sollten die Wohnung und das Zimmer in dem sie schlafen dürfen gut kennen, bevor sie dort zum ersten Mal übernachten. Ratsam ist: Das Kind von klein an bei einem Besuch bei den Großeltern für einen Mittagsschlaf hinzulegen, damit es ihm nicht fremd ist, bei Oma und Opa zu schlafen. Ein weiterer Tipp: Übernachten Sie zuerst einmal mit Ihrem Kind zusammen bei den Großeltern, bevor es alleine die Nacht dort verbringen soll. Sinnvoll wäre dabei ein Versuch, das Kind von Oma oder Opa ins Bett bringen zu lassen. Kinder schon am Tag zu den Großeltern bringen Ist eine Übernachtung bei Oma und Opa vorgesehen, sollten Eltern ihre Kinder möglichst frühzeitig zu den Großeltern fahren, damit sie tagsüber noch etwas mit Oma und Opa unternehmen oder zusammen spielen und sich langsam einleben können. Sie sind dann nicht so aufgeregt, wie wenn sie erst abends zu den Großeltern gebracht werden und alles schnell gehen muss, weil die Eltern in Eile sind, um nicht zu spät ins Kino, zu einer Veranstaltung oder Verabredung mit Freunden zu kommen.
Die ersten Monate nach der Geburt eines Babys sind für Eltern oftmals sehr anstrengend und sie freuen sich auf den Tag, an dem ihr Kind soweit ist, dass sie es, ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu haben, ein paar Stunden von einem Babysitter betreuen lassen können. Praktisch ist es natürlich, wenn Eltern auf Oma und Opa zurückgreifen können und ihr Kind dann, wenn es groß genug ist, auch bei den Großeltern übernachten kann. Da Großeltern und Enkelkinder sowieso meistens ein sehr inniges Verhältnis zueinander haben, ist diese Lösung ideal. Selbst wenn Kinder schon alt genug sind und alleine zu Hause bleiben könnten, freuen sie sich, wenn sie stattdessen bei Oma und Opa schlafen dürfen. Der richtige Zeitpunkt, um das erste Mal bei den Großeltern zu übernachten In welchem Alter ein Kind das erste Mal bei Oma und Opa übernachtet ist ganz unterschiedlich. Manche Babys sind gerade mal ein paar Wochen alt - also noch ziemlich klein, wenn sie das erste Mal zum übernachten in die Obhut der Großeltern gegeben werden.